Hautkrebs als Berufskrankheit

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OA Dr. Michael Tripolt, MPH, Dermatologie und Venerologie

Studium der Medizin an der Karl-Franzens-Universität Graz und der Cambridge University (Abschluss in Humanmedizin 1999 und Public Health 2005). Facharztausbildung an der Univ. Klinik Graz (Abschluss der Chirurgie 2006, Abschluss der Dermatologie 2012).

Im Sommer steigt die Anzahl der Menschen die hauptsächlich im Freien arbeiten. Diese Menschen haben ein erhöhtes Risiko an Hautkrebs zu erkranken, denn sie sind den gefährlichen UV-Strahlen besonders stark ausgesetzt.

Intensive und langjährige berufliche Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung ist mit einem erhöhten Hautkrebsrisiko verbunden. Insbesondere Bauarbeiter, Dachdecker, Kanalarbeiter, Landwirte und Gärtner sind kontinuierlich der UV-Strahlung ausgesetzt.

Die UV-Jahres Exposition dieser Menschen liegt oft drei- bis fünfmal höher als die von Beschäftigten, die in Innenräumen arbeiten. Daher sind diese Menschen einem erhöhten Hautkrebsrisiko ausgesetzt und Hautkrebs ist in Österreich und Deutschland als Berufskrankheit anerkannt.

Mittlerweile sind Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Angestellten vor zu hoher solarer UV-Strahlung zu schützen beziehungsweise diese durch Schutzmaßnahmen möglichst gering zu halten. Studien zeigen, dass bei sogenannten Outdoor-Berufen der Sonnenschutz oft nur unzureichend ist.

Für im Freien Beschäftigte gilt, dass Hautkrebs gut vorgebeugt werden kann, wenn entsprechende UV-Schutzmaßnahmen ein- und umgesetzt werden.

UV-Schutzmaßnahmen für im Freien Beschäftigte

Technische Schutzmaßnahmen

• Sonnensegel auf Baustellen

• Bereitstellung schattiger Pausenplätze

Organisatorische Schutzmaßnahmen

• Arbeiten im Schatten ermöglichen, insbesondere bei hohen UV-Werten zwischen 11 und 16 Uhr (Einsatzplanung)

• Bereitstellen geeigneter Arbeitskleidung: schweißdurchlässiges, UV-dichtes Gewebe, passende Kopfbedeckung je nach Arbeitsbereich (Schutzhelm, breitkrempiger Hut, Schirmmütze) und Sonnenbrille mit Seitenschut

• Bereitstellung kostenloser UV-Schutzmittel (LSF>30, besser 50)

• Gesundheitsaktionen in Betrieben, Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte

Persönliche Schutzmaßnahmen

• Keine Arbeiten mit freiem Oberkörper bei hohen UV-Werten

•Tragen von UV-Schutzkleidung inklusive Kopfbedeckung

• Eincremen der unbedeckten Körperstellen mit UV-Schutzmittel (LSF>30)

• Pausen im Schatten verbringen

Zusätzlich empfehlen Experten verpflichtende jährliche Hautkrebsscreenings bei Menschen, die viel im Freien arbeiten. Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise Schutzzelte, Sonnenschirme oder Sonnensegel, die für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen.

Um das Arbeiten in der prallen Mittagssonne zu vermeiden, sollte man die Arbeit besser organisatorisch gestalten. Zum Beispiel sollten bei Fassadenarbeiten in den Mittagsstunden eher auf einer schattigen Seite gearbeitet werden.

Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, müssen persönliche UV-Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören körperbedeckende Kleidung, Kopfbedeckung, Bedeckung des Nackens, der Nase und der Ohren und Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, sind mit UV-Schutzmittel von mindestens LSF 30 zu schützen. 

Schützen Sie Ihre Haut besonders gut, wenn Sie mehrere Stunden täglich im Freien Arbeiten. In Ihrer Haut stecken Sie ein Leben lang!

Im Sommer steigt die Anzahl der Menschen die hauptsächlich im Freien arbeiten. Diese Menschen haben ein erhöhtes Risiko an Hautkrebs zu erkranken, denn sie sind den gefährlichen UV-Strahlen besonders stark ausgesetzt.

Intensive und langjährige berufliche Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung ist mit einem erhöhten Hautkrebsrisiko verbunden. Insbesondere Bauarbeiter, Dachdecker, Kanalarbeiter, Landwirte und Gärtner sind kontinuierlich der UV-Strahlung ausgesetzt.

Die UV-Jahres Exposition dieser Menschen liegt oft drei- bis fünfmal höher als die von Beschäftigten, die in Innenräumen arbeiten. Daher sind diese Menschen einem erhöhten Hautkrebsrisiko ausgesetzt und Hautkrebs ist in Österreich und Deutschland als Berufskrankheit anerkannt.

Mittlerweile sind Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Angestellten vor zu hoher solarer UV-Strahlung zu schützen beziehungsweise diese durch Schutzmaßnahmen möglichst gering zu halten. Studien zeigen, dass bei sogenannten Outdoor-Berufen der Sonnenschutz oft nur unzureichend ist.

Für im Freien Beschäftigte gilt, dass Hautkrebs gut vorgebeugt werden kann, wenn entsprechende UV-Schutzmaßnahmen ein- und umgesetzt werden.

UV-Schutzmaßnahmen für im Freien Beschäftigte

Technische Schutzmaßnahmen

• Sonnensegel auf Baustellen

• Bereitstellung schattiger Pausenplätze

Organisatorische Schutzmaßnahmen

• Arbeiten im Schatten ermöglichen, insbesondere bei hohen UV-Werten zwischen 11 und 16 Uhr (Einsatzplanung)

• Bereitstellen geeigneter Arbeitskleidung: schweißdurchlässiges, UV-dichtes Gewebe, passende Kopfbedeckung je nach Arbeitsbereich (Schutzhelm, breitkrempiger Hut, Schirmmütze) und Sonnenbrille mit Seitenschut

• Bereitstellung kostenloser UV-Schutzmittel (LSF>30, besser 50)

• Gesundheitsaktionen in Betrieben, Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte

Persönliche Schutzmaßnahmen

• Keine Arbeiten mit freiem Oberkörper bei hohen UV-Werten

•Tragen von UV-Schutzkleidung inklusive Kopfbedeckung

• Eincremen der unbedeckten Körperstellen mit UV-Schutzmittel (LSF>30)

• Pausen im Schatten verbringen

Zusätzlich empfehlen Experten verpflichtende jährliche Hautkrebsscreenings bei Menschen, die viel im Freien arbeiten. Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise Schutzzelte, Sonnenschirme oder Sonnensegel, die für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen.

Um das Arbeiten in der prallen Mittagssonne zu vermeiden, sollte man die Arbeit besser organisatorisch gestalten. Zum Beispiel sollten bei Fassadenarbeiten in den Mittagsstunden eher auf einer schattigen Seite gearbeitet werden.

Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, müssen persönliche UV-Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören körperbedeckende Kleidung, Kopfbedeckung, Bedeckung des Nackens, der Nase und der Ohren und Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, sind mit UV-Schutzmittel von mindestens LSF 30 zu schützen. 

Schützen Sie Ihre Haut besonders gut, wenn Sie mehrere Stunden täglich im Freien Arbeiten. In Ihrer Haut stecken Sie ein Leben lang!

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